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News

25.11.2024 |

Sind Kirchen öffentliche Stellen i.S.d. § 474 StPO, denen Auskünfte aus Ermittlungsverfahren erteilt werden können?

Der erst einige Zeit nach Ergehen veröffentlichte, ungewöhnlich eingehend begründete Beschluss des BayObLG dreht sich im ersten Teil um die Frage, ...(aus jurisPR-StrafR 22/2024 Anm. 1) … mehr

FS Content
Gubitz u. a.: Strafmaßfindung und Strafmaßverteidigung

Strafmaßfindung und Strafmaßverteidigung

Praxis der Strafverteidigung, Bd. 40

Mit diesem Werk erhalten Sie eine praxisgerechte und strategisch wertvolle Handlungsanleitung für die Strafmaßverteidigung.

Strafverteidigung ist in der Regel Strafmaßverteidigung. Statistisch besehen stellt ein Totalfreispruch den absoluten Ausnahmefall dar. Die Erfassung der Strafmaßfindung und der Einstellungsvorschriften sowie die Sanktionenlehre sind für die Strafverteidigung daher in jeder Phase des Strafverfahrens bedeutsame und zu beachtende Wirkungsfelder.

Eine effektive Verteidigung hat immer das optimal mögliche Ergebnis vor Augen und wird regelmäßig den Tatverdacht in Frage stellen. In den dynamischen Verfahrenssituationen können sich die Ziele aber auch ändern. Dann kann eine (Teil-)Verurteilung oder Opportunitätseinstellung in den Blick zu nehmen sein, um – im Fall der Fälle – die Weichen in Richtung eines für den Beschuldigten angemessenen und verhältnismäßigen Verfahrensabschlusses zu stellen.

Strafmaßverteidigung fängt also nicht erst in der Hauptverhandlung an: Auch vertiefte Kenntnisse der Vorschriften über die Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung, zum Strafbefehlsverfahren, zur Einziehung, zu den Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie zu den außerstrafrechtlichen Rechtsfolgen (u.a. Beamtenrecht, Ausländerrecht, Gewerberecht, Registerrecht etc.) sind unabdingbar, wenn es um den gerechten und verhältnismäßigen strafrechtlichen Umgang mit den Beschuldigten geht.

Effektive Strafmaßverteidigung braucht daher zwei Komponenten: das Wissen um das materielle Recht der Einstellungsvorschriften, der Sanktionen und aller strafrechtlichen Rechtsfolgen sowie die Kompetenz, dieses Wissen strafprozessual bestmöglich umsetzen zu können.

  • Bestehend aus zwei Teilen vermittelt das auf neue, die Praxis zugeschnittene Werk in Teil 1 daher zunächst profunde Kenntnisse in der Strafmaßfindung, zusammengetragen aus der Sicht zweier erfahrener Justizpraktiker. Ebenso erfolgt ein vertiefter Einblick in die Grundlagen der Sanktionenlehre.
  • Auf diesem Fundament baut der 2. Teil auf. Der Verteidigung wird – chronologisch entlang der Stadien und Abläufe des Strafverfahrens bis hinein in die Rechtsmittel – eine praxisgerechte und strategisch wertvolle Handlungsanleitung für die Strafmaßverteidigung an die Hand gegeben, formuliert aus der Perspektive zweier Autoren aus der forensischen Verteidigungspraxis und aus der Wissenschaft.

Zahlreiche Querverweise innerhalb des Werks, anschauliche Beispiele und praktische Hinweise machen das Handbuch zu einem willkommenen Neuzugang in der Reihe "Praxis der Strafverteidigung" und zu einem unverzichtbaren Begleiter im Alltag der Strafverteidigung.

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Der Titel ist in folgenden Produkten enthalten:

juris Strafverteidigung

Das Themengebiet der Strafverteidigung aus Sicht aller Beteiligten sowie Informationen zu allen Stufen des Strafprozesses.

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Mit dem "Löwe/Rosenberg StPO" und dem "Leipziger Kommentar StGB" stehen Ihnen zwei Klassiker online zur Verfügung.

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