Der Sachwalter

Das Sanierungsverfahren des Traditionsverlags Suhrkamp hat ein Schlaglicht auf Neuerungen im Insolvenzverfahren geworfen. Im Schutzschirmverfahren kann die Geschäftsführung die operativen Geschäfte selbst weiterführen. In der Regel geschieht dies durch einen Insolvenzrechtsexperten. Überwacht werden die Geschäfte währenddessen durch einen sogenannten Sachwalter. 

Die durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen ohnehin bereits reformierte Eigenverwaltung hat durch die höchstrichterliche Rechtsprechung zu Einzelfragen an Kontur gewonnen. Die praktische Bedeutung ist weiter gestiegen: de facto werden alle überregional bedeutsamen Insolvenzen in Eigenverwaltung betrieben.

Aus erster Hand stellen die Autoren das Verfahren vor. Behandelt werden Rechte und Pflichten des Sachwalters, seine Einflussmöglichkeiten, formelle und praktische Mitwirkungserfordernisse, die praktische Zusammenarbeit, seine originären Rechte und die Beendigung seiner Tätigkeit. Viele Praxiserfahrungen aus dieser neuen Regelung runden das Werk ab.

Rezensionen:

„Das sozusagen in Personalunion der Autoren auch vorhanden Wissen, 'wie es funktioniert' – im Gegensatz dazu, wie es lediglich theoretisch sein könnte – durchläuft das Buch wie ein roter Faden. Daher gehört es auf den Schreibtisch, jedenfalls aber in die Bibliothek eines jeden anwaltlichen und/oder (Sanierungs-)Beraters bzw. Sachwalteranwärters, um in kürzester Zeit im Zusammenhang mit dem Amt des Sachwalters aufkommende Fragen beantworten zu können.“ (RA Christian Weiß, zur Vorauflage, in: InsbürO 5/2015)

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