- 02.04.2025
- DER BETRIEB (DB), Rubrik Arbeitsrecht
Entgelttransparenzrichtlinie der EU: Ein Meilenstein für die Gleichstellung?
Die am 10.05.2023 verabschiedete Entgelttransparenzrichtlinie der Europäischen Union (EntgTransp-RL) markiert einen Wendepunkt in der europäischen Arbeitsrechtslandschaft. Ziel ist es, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede zu verringern und langfristig zu beseitigen. Um diese Ziele zu erreichen, setzt die Richtlinie auf ein Bündel von Maßnahmen, das weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen haben wird. Es bleibt abzuwarten, ob die gewählten Mittel tatsächlich geeignet sind, die ambitionierten Ziele zu erreichen und ob die Eingriffe in die Privat- und Tarifautonomie in einem ausgewogenen Verhältnis zu den erhofften Ergebnissen stehen. In jedem Fall entsteht für Arbeitgeber dringender Handlungsbedarf – in einem Ausmaß, wie es seit der Einführung des Betriebsverfassungsgesetzes nicht mehr der Fall gewesen sein dürfte.
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